Beratungsgespräche
...nach § 37 SGB XI
Wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, treten mit der Zeit Fragen, aber auch kleinere Fehlgriffe auf. Aus diesem Grund bezahlt die Pflegekasse in gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Intervallen sogenannte Pflegebesuche durch einen Pflegedienst. Wir stehen für solche Beratungsbesuche und -gespräche natürlich gerne zur Verfügung.
Themenkomplexe sind dabei zumeist der Bedarf und die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, neue Hebe- und Lagerungstechniken, weitere Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Einordnung in die jeweiligen Pflegegrade.
Pflegeberatung
- Sind Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig?
- Benötigen Sie Unterstützung bei den hauswirtschaftlichen Aufgaben?
- Haben Sie Fragen zum Thema „Ambulante Pflege“?
- Wollen Sie wissen, welche Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekassen Ihnen zustehen?
Rufen Sie uns einfach an oder füllen Sie das Rückrufformular aus und wir werden uns bei Ihnen melden!
Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie kostenlos, professionell und unverbindlich!